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Peter Autor: 84.129.203.227
| Veröffentlicht am Dienstag, 14. November 2006 - 19:49 Uhr: | |
Tach auch, auf meiner letzten Ausfahrt mit der Daytona vor der Winterpause hat mich doch glatt die Trachtengruppe angehalten und mich auf den den <<etwas>> zu kräftigen Klang meiner Bos-Tüten ohne DB-Eater hingewiesen. Da ich diesmal mit einer mündlichen Verwarnung davon gekommen bin, würde mich interessieren, ob/wie man Bos-Tüten ohne Prüfzeichen, aber mit DB-Eater eintragen lassen kann. Oder müßte der Hersteller Bos über sachdienliche Unterlagen verfügen? Die schönen neuwertigen Bos-Carbon-Tüten sind mir nämlich zum Verwahren im Keller etwas zu schade. Grüsse Peter |
ralf Autor: 82.207.236.171
| Veröffentlicht am Dienstag, 14. November 2006 - 20:32 Uhr: | |
Hi Peter, du kannst die legale Anlage durch entfernen der Eater illegal machen. Aber die nicht zugelassene Anlage kannst du nicht durch einsetzen der Eater legalisieren. Leider. Gruss ralf |
Heiko Autor: 84.136.118.250
| Veröffentlicht am Dienstag, 14. November 2006 - 22:38 Uhr: | |
Hallo Peter Mann bekommt fast alles legalisiert.... Mein Kumpel hat durch einsetzen eines DB-eaters einen Yoshimura Krawalltopf an seiner FZR-1000 eingetragen bekommen...und mann konnte durch den ca. 35-40cm langen Endtopf (Schalldämpfer wäre die falsche Bezeichnung) eine Flasche Becks ohne probleme durchreichen. Frag bei deinem Motorradladen deines Vertrauens nach einem cool-lantem Tüv Prüfer, kauf dir einen Satz BOS DB-Eater (Am besten beim besagten Motorradladen) und ich bin mir sicher das Du kaum Probleme haben wirst. Gruß Heiko |
Peter Autor: 84.129.204.169
| Veröffentlicht am Mittwoch, 15. November 2006 - 13:18 Uhr: | |
Nach Info von Bos-Deutschland handelt es sich bei meinen Tüten um nicht zugelassungsfähige Racingtüten. Der Wiedereinbau der serienmäßig vorhandenen DB-Eater soll ca. 2-3 dB weniger Lautstärke bringen. Mal hören, ob das wirklich was bringt, denn ich habe wenig Lust auf eine erneute Kontrolle durch die Men in Darkblue:-)) Grüsse Peter |
Meinolf
Autor: 217.189.102.50
| Veröffentlicht am Mittwoch, 15. November 2006 - 21:20 Uhr: | |
Unabhängig davon, ob irgendeine Anlage mit irgendwelchen auf ominöse Art ermittelten Geräuschwerten eingetragen ist: es gelten die bei der Erteilung der Zulassung gültigen gesetzlichen Vorschriften. Da kann kein noch so gutmütiger TÜV Prüfer dran vorbei. Und bei ner Kontrolle gibts Stress. Selbst wenn eine Anlage eine ABE hat und die Werte beziehungsweise die zulässigen Toleranzen überschritten werden, ist mindestens ne Mängelkarte fällig. Es gibt IMHO ein neueres Gerichtsurteil, das einen Verschleiß an der Auspuffanlage toleriert, aber um ein Abstellen des Mangels kommt man auch dann nicht herum. Grüße |
Heiko Autor: 84.136.111.224
| Veröffentlicht am Freitag, 17. November 2006 - 20:12 Uhr: | |
Moinsen Das ist wohl richtig, aber man bleibt wenigstens im Besitz seines Auspuffs und bekommt keine Geldstrafe aufgebrummt. Eine Mängelkarte ist kein Weltuntergang. Dann bau ich ne andere Auspuffanlage an und behaupte die andere Auspuffanlage wird mangels Liquidität später neu gestopft. Ich muss mich nicht der Deutschen Reglementierungwut unterwerfen. Ein bischen Rebel bleiben und für seine Überzeugungen gerade zu stehen kostet gelegentlich Lehrgeld und Nerven ...na und, andere rauchen, saufen und betrügen scheinheilig ihre Frauen und fahren ne serien BMW. Gruß Heiko |