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lumafee
Autor: 83.189.13.42
Veröffentlicht am Montag, 18. Dezember 2006 - 18:39 Uhr:   

Bestellungen bei +++entfernt+++ sollten gut überlegt sein !

Die Firma aktzeptiert keinerlei Korrekturen, Rückgaben etc. Einmal bestellt wird die Sendung zugestellt, per Nachnahme, auch unvollständig. Rückfragen bleiben unbeantwortet. Wenn Ihr die Annahme verweigert, droht die Firma sofort mit Rechtsanwalt. Wie ist das eigentlich, existiert für Zubehör eigentlich ein 14 tägiges Rückgaberecht oder muss die Ware wenn bestellt auf jedenfall abgenommen werden. Hat hier jemand entsprechende Erfahrungen.

gruss lumafee

(Beitrag nachträglich am 20., Dezember. 2006 von admin editiert)
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Heiko
Autor: 84.136.112.243
Veröffentlicht am Montag, 18. Dezember 2006 - 20:53 Uhr:   

Hallo Lumafee

Soviel ich weiss ist bei bestellungen ein 14tägiges rückgaberecht pflicht gemäß des fernabnahme Gesetzes...

Aber ich bin mir 100%ig sicher das ich mir nicht 100%ig sicher sein kann, ist halt nur fundiertes Halbwissen.

Gruß
Heiko
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Nasso
Autor: 84.169.220.102
Veröffentlicht am Dienstag, 19. Dezember 2006 - 01:42 Uhr:   

Pari...ich sag nur Versagerreparatur für 560 Euronen.
Warum bestellst Du da ? Ist Dein Bruder Anwalt ?

Uwe
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Jochen !
Autor: 80.131.114.102
Veröffentlicht am Dienstag, 19. Dezember 2006 - 19:46 Uhr:   

Moin !

Die "Warnung" in Ehren, aber das könnte herben Ärger geben !

Im Allgemeinen könnte ein Händler die Erwähnung seiner
Fima in einem solchen Zusammenhang als Geschäftsschädigung
auslegen und dann gibts recht schnell Ärger mit dem
Anwalt und Gerichtstermine und unnötige Kosten.

Daher werde ich veranlassen, daß der Name des Händlers
in obigem Posting entfernt wird.
Als Betreiber dieses Forums möchte ich nämlich nicht
für die, evtl. berechtigte, Zornentlüftung eines einzelnen
Users zur Rechenschaft gezogen werden.
Das kann nämlich auch für mich teuer werden.....

Danke für euer Verständniss und in Zukunft bitte die Sache
netter umschreiben und niemals den Namen direkt nennen.


Für jeden Händler und jeden Verkäufer gilt übrigens
das oben erwähnte Fernabsatzgesetz.
Darüber kann man sich im Netz oder beim Anwalt
schlau machen, oft hilft aber auch ein nettes
persönliches Gespräch mit dem Händler am Telefon.



Gruss, Jochen !
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Lutz
Autor: 84.183.126.30
Veröffentlicht am Freitag, 22. Dezember 2006 - 15:20 Uhr:   

@Lumafee: Na da solltest Du jetzt mal gaaanz vorsichtig umschreiben, wer da nicht zu Deiner Zufriedenheit gearbeitet hat...

Jochen hat völlig recht, das kann ziemlich teuer werden, so direkt.

Das Recht ist eigentlich wirklich mit dem Fernabgabegesetz auf Deiner Seite - Dein Geld bei Nachnahmezahlung allerdings schon auf der anderen ...


Gruß

Lutz

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