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ralf Autor: 88.130.68.157
| Veröffentlicht am Montag, 14. Mai 2007 - 21:59 Uhr: | |
N´Abend zusammen, Neulich, Samstagnachmittag, 15.00 Uhr, 30 Grad, Stau auf der A40. Ich musste abends im Harz sein. Also ab durch die Mitte. Stop and Go. Plötzlich kippt mir die Karre nach rechts und ich seh,wie mir ein Vito gegen meine Gepäckrolle gefahren ist. Ich ruf er solle aufpassen und er macht den Lauten. Verstanden hab ich wegen der Ohrstöpsel nix. Nach der Baustelle sind wir rechts ran. Eine Cabriofahrerin hatte alles beobachtet und mir Ihre Visitekarte gegeben. Er telefoniert, seine Alte erklärt mir die Regeln,von wegen verboten,Mitte,blabla. Ich bin dann weg, zur Wache, Anzeige erstattet. Die Rennleitung meinte ernsthaft: Wenns ein Verkehrsunfall ohne Sachschaden war, käme der ohne Strafe davon. Bitte??? Die Anzeige läuft und die Zeugin sagt, dass der Vito mich nach meinem rufen mich ein 2.mal angefahren hat und es hätte so ausgesehen, als hätte er mich mitschleifen lassen. Bin mal gespannt wie das weiter geht. Gruss ralf
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Brauni Autor: 213.168.111.216
| Veröffentlicht am Montag, 14. Mai 2007 - 22:53 Uhr: | |
?!? Allerdings , aber (x)³!! Mit Vorsatz jemanden anzufahren... nicht viel gut.. und zweimal... hoffentlich taucht deine Zeugin was (also als AUGENzeugin, nicht zum Zeugen)... dann müsste der Einlauf schon geschnürt und abgefüllt sein. |
Armin Autor: 80.138.134.181
| Veröffentlicht am Montag, 14. Mai 2007 - 23:56 Uhr: | |
Für mich fällt das unter "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr". Egal ob Durchschlängeln erlaubt oder nicht, hier wurde ganz klar ein Angriff auf einen anderen Verkehrsteilnehmer verübt. Ich würde die Anzeige laufen lassen, hoffen das die Augenzeugin bei ihrer Aussage bleibt und das die Aktion den Idioten für längere Zeit zum Fussgänger macht. Ein entsprechend gelaunter Richter dürfte das ähnlich sehen... Good Luck, Nachbar! |
Stev
Autor: 84.245.181.247
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 18:56 Uhr: | |
Wunder mich immer wieder was für Schwachk...e auf den Strassen unterwegs sind... Hoffentlich bekommt der Herr was er verdient . Gruß und viel Erfolg. Stev |
Doris Autor: 89.14.89.162
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 20:50 Uhr: | |
Das ist ja wohl der Gipfel! Absichtlich Aggressionen am vermeintlich Schwächeren auszulassen, nur weil man mit dem Moped durchkommt und mit der Dose eben nicht. Ist doch kaum zu fassen. Was ich dem wünsche....ist nicht Jugendfrei..... und eine Obrigkeit die mit dem Wort "Gerechtigkeit" noch was anfangen kann Euch allen gute Fahrt. Grüßle, Doris |
bobby k. Autor: 89.51.185.134
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 23:25 Uhr: | |
Ich glaub dem hätte ich eine gelangt,sorry,aber zweimal anfahren ist mindestens zweimal zuviel!!Da werd ich gleich wütend,wenn ich sowas lese,dieser W.....!Gruss Bobby K. |
Lutz Autor: 217.5.221.154
| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Mai 2007 - 14:42 Uhr: | |
Rein verkehrsrechtlich haben die Rennkommissare wahrscheinlich recht. Aber das tätliche Verhalten könnte man auch als eine strafrechtlich relevante Nötigung ansehen. Mal abgesehen davon würde es mich auch ankotzen, wenn ich schon einen Stern spazieren fahre und trotzdem nur in einem Hundefänger rumsitze... Das muss ja aggressiv machen! So, und nun würde ich mir an Deiner Stelle noch mal genau überlegen, warum mir die CabriofahrerIN ihre Karte samt Telefonnummer gegeben hat... Langsam könnten wir hier einen T300-fahrenden Rechtsverdreher gebrauchen, oder? Gruß Lutz |
ralf Autor: 88.130.95.10
| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Mai 2007 - 16:10 Uhr: | |
Hab von der Autobahnpolizei Post bekommen. Die bearbeiten den Fall und leiten es zur Staatsanwaltschaft Duisburg weiter. Gefählicher Eingriff in den Strassenverkehr lautet die Sache. Hier noch ein Auszug der Darstellung der Zeugin: Hallo Herr K...., sicher erinnere ich mich an den Tag. Vielleicht war es wirklich nicht ganz korrekt, durch die Mitte des Staues zu fahren, aber sehen konnte man Sie schon. Sie fuhren außerdem ja auch nicht schnell durch die Mitte, sondern meiner Ansicht nach recht vorsichtig. Von meiner Sicht sah die Kollision(en) so aus: Sie fuhren links an mir vorbei und auf halber Höhe von mir und dem Vito zog dieser nach rechts (ich habe kurz abgebremst, da ich dachte, dass er die Spur wechseln wollte).Bei diesem Rechtsschlenker hat er sie touschierte. Sie haben sich dann bemerkbar gemacht und rübergerufen, warum er Sie denn angefahren hat. Fast im gleichen Augenblick hat er Sie noch einmal "angerempelt" und für mich sah es so aus, als ob er Sie einen kurzen Augenblick mitgeschleift hat (so = als ob er mit dem Auto an Ihrem Gepäck hängengeblieben ist). Also meine Meinung ist, dass das zweite Mal beim besten Willen nicht mehr akzeptabel ist, vor allem, da Sie sich ja bemerkmar gemacht haben. Sie fuhren ja direkt nebem dem Vito (das Fenster bei denen war ja auf) und selbst ich habe Ihr Rüberrufen gehört. Ich an Ihrer Stelle würde auch nicht als Freiwild bezeichnet werden wollen. Rücksicht sollte im Straßenverkehr eigentlich ganz groß geschrieben werden, vor allem bei Motorrad-Fahrern. Die haben bekanntlicherweise keine Knautschzone. Man könnte diese Kollision auch noch weiter ausmalen: Wenn Sie Ihr Motorrad nicht so gut unter Kontrolle gehabt hätten, wäre auch ein Sturz möglich gewesen und Sie hätten vor meinem Wagen gelegen. Na, das wollen wir uns nicht ausmalen, was dann noch hätte passieren können. Wenn Sie das gleiche der Behörde geschickt hat, wirds bestimmt nicht ganz so easy für den Knallkopp. ralf |
ralf Autor: 89.245.36.247
| Veröffentlicht am Dienstag, 11. September 2007 - 22:04 Uhr: | |
Neuigkeiten: Die Staatsanwältin kam zu der Überzeugung, dass er mich angerempelt habe, aber der Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Einstellung des Verfahrens. Zudem hab ich ne OWi wegen rechtsüberholen am Arsch. Hab jetzt über nen Anwalt Einspruch wg der Einstellung eingelegt. Gruss ralf |
Doris Autor: 89.15.108.193
| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. September 2007 - 00:09 Uhr: | |
Siehst, das sind genau die Situationen wo mir völlig klar ist, dass Justizia blind sein MUSS! Mein Gerechtigkeitssinn bekommt da echt nenn Schlag weg. Was ich dem Typ wünsche, falls sie Dich dennoch dran kriegen, dass kann ich hier gar nicht schreiben. Schickt sich nicht für ein Mädel. Drücke Dir auf alle Fälle alle Daumen die ich auftreiben kann! Grüßle, Doris |
Mic Autor: 84.170.226.163
| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. September 2007 - 01:29 Uhr: | |
Hinweis für alle die mich nicht kennen: Achtung, dieser Beitrag enthält im nächsten Absatz fast ausschließlich Ironie! Im 3. Absatz stelle ich meine nicht gefragten hellseherischen Fähigkeiten zur schau und im Rest steht nur noch Blabla. So hatte ich mir das gedacht, als du den Thred eröffnet hattest, und ich ihn gelesen hatte. Wo kommen wir da auch hin, wenn jeder Rocker sich im Stau vordrängen kann, nur weil sein Moped schmaler als eine Dose ist. Nein, wenn die Dosen stehen, sollen auch keine Motorräder weiter kommen, währe ja noch schöner. Und wenn dann ein genervter Fahrer, Oberlehrer und Freizeitpolizist zur Selbstjustiz greift und dem wilden Treiben Einhalt gebietet, sollte er doch dafür belobigt und nicht bestraft werden. Zumal dieser Fred seine erzieherische Wirkung ja auch auf andere Rockers haben könnte. Fehlt eigentlich nur noch, dass er einen Haufen Geld hat und die Staatsanwältin kennt, oder? Sollte es zu einer Verhandlung kommen wird es dort auch nur einen Blöden geben, dich. Dein Gegner wird ungeschoren daraus hervor gehen. Er bekommt dann noch Verdienstausfall, Fahrtkosten und was weiß ich nicht noch alles ausgezahlt und lacht dir zum Abschied ins Gesicht - und das für meine Steuern. Dann wird er noch so etwas sagen wie: "Beim nächsten mal, gerne wieder." Solltest du ihn dann versehentlich berühren, und sei es nur um ihm die Hand zum Abschied zu reichen, bist du wegen Tätlichkeit dran. Mein Gerechtigkeitssinn wurde nur leicht erschüttert denn an Gerechtigkeit in diesem unserem Rechtsstaat glaube ich nur noch sehr selten. Im Übrigen freue ich mich, dass ich einen gleichgesinnten "Rechtsbeuger" (siehe OWi) am 22.9. Kennenlernen darf, denn auch ich habe schon einmal so etwas gemacht. Glücklicher Weise bin ich um die OWi und die Selbstjustiz herum gekommen.(Eine Anzeige ist zwecklos, dieser Rechtsbruch ist längst verjährt.) Bis dann Michael |
matthias
Autor: 90.134.3.91
| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. September 2007 - 08:13 Uhr: | |
Schöner Beitrag, danke Mic. Gruß Matthias |
Erich Autor: 87.245.22.124
| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. September 2007 - 19:09 Uhr: | |
Hallo Ralf, sind bei der Anzeige einer Ordnungswidrigkeit (hier rechts überholen) nicht auch Fristen (3 Monate?) einzuhalten? Wenn Dir die Anzeige erst jetzt zugestellt wurde müsstest Du eigentlich fein raus sein. Den Einspruch kannste Dir sparen, da kommt eh nichts bei raus, da Vorsatz in diesem Fall nur sehr schwer nachzuweisen ist. Trotzdem viel Erfolg bei Deinen Bemühungen, solche Leute gehören einfach nicht hinter ein Lenkrad! Viele Grüße Erich |
ralf Autor: 89.245.50.214
| Veröffentlicht am Donnerstag, 13. September 2007 - 21:07 Uhr: | |
Hi Erich, den Brief mit der OWi hab ich vor einigen Wochen bekommen. Ob die Beschwerde was bringt weiss ich nicht. Wäre aber schön die Fresse zu sehen, wenn er erfährt, dass die Sache doch noch nicht erledigt ist. Im ersten Anlauf wurde wohl die Aussage der Beifahrerin stark bewertet. Die unabhängige Zeugin und ich haben aber erklärt, dass ich schon vorbei war und er mir 2x hinten reingefahren ist. @Mic: freue mich auch schon auf den Würgshop ! Werde ab jetzt immer Steine und Schrauben dabei haben und die dann "verlieren". @matthias: die fahren hier nicht alle so. Wird bestimmt ein gutes WE. ralf |
Fred Autor: 217.238.200.65
| Veröffentlicht am Freitag, 14. September 2007 - 19:22 Uhr: | |
Hallo Leute, wenn ich mich nicht irre, habe ich vor nicht all zu langer Zeit in einem Artikel gelesen, dass es nichts, rechtlich einzuwenden gibt, wenn ein Motorrad bei Stau in der Mitte durchfährt. Wenn es staut, gibt es auch kein rechts Überholen, sondern ein Vorbeifahren. Soweit ich weis, ist die Geschwindigkeitsgrenze bei ca. 20km/h. Vielleicht hab ich das alles auch nur geträumt...kann ja sein! Aber ich bin mir so sicher, dass ich nach diesen Regeln vor den Augen der polizei fahre!!! Habt ihr schon mal jemanden gesehen, der rechts stehen bleibt, wenn links nichts geht? Gruß Fred
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wolle Autor: 213.39.165.104
| Veröffentlicht am Samstag, 15. September 2007 - 12:19 Uhr: | |
Moin zusammen, mich wundert, dass es als ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bewertet wurde. Ein gefährlicher Eingriff ist nämlich immer ein "verkehrsfremder" Einfluß. M.E. liegt hier eine Straßenverkehrsgefährdung i.V. mit Nötigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung vor (Tatmittel: Auto ). Dass Du jetzt eine Lampe in Form einer OWI- Anzeige anhängen hast, muss nicht zwangsläufig von der sog. Rennleitung ausgehen. Dein Kumpel aus´m Vito hat nämlich auch die Möglichkeit eine Anzeige zu erstatten, der die Verwaltungsbehörde dann nachgehen muss, sozusagen als Retourkutsche- besonders beliebt, wenn er sich bereits anwaltlich vertreten läßt (will aber nicht ausschließen, dass die Polizei die Anzeige erstattet hat ). Hinsichtlich des Hindurchfahrens bin ich mir momentan nicht sicher, ob es ein rechts überholen ist, ich mache mich aber mal schlau. Dabei spielt die Geschwindigkeit des stauenden Verkehrs tatsächlich eine Rolle, u.U. ist es dann, wie in meinem Vorposting beschrieben, nur ein Vorbeifahren. Allerdings betrifft das die Benutzung der vorhandenen Fahrstreifen, Du hast ja einen weiteren eröffnet, sozusagen... Aber das wäre dann m.E. nur ein Verstoß gegen die Straßenbunutzungspflicht. Wie gesagt, ich blättere mal nach und melde mich dann im Verlauf der kommenden Woche. Gruß, Wolle
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ralf Autor: 89.245.19.189
| Veröffentlicht am Samstag, 15. September 2007 - 18:20 Uhr: | |
Hi Wolle, das wäre wohl für alle interessant. Ja, ich habe mich zwischen den Fahrspuren bewegt! Es war Stopp and Go! Der Typ hat mich an Ort und Stelle wohl bei der Behörde angezeigt. wegen der OWi bin ich dann zum Anwalt. Der hat dann Akteneinsicht auch für die Gefährdung beantragt. Sonst hätte ich wohl garnicht mitbekommen, dass die Sache niedergeschlagen wurde. ralf |
Lutz Autor: 84.183.112.154
| Veröffentlicht am Samstag, 15. September 2007 - 18:24 Uhr: | |
Ich hasse das... Private Rechtschutz ist abgeschlossen und neuer Arbeitgeber hat auch noch eine für den dienstlichen Verkehr ... Scheibenkleister, dass man sowas heute wirklich brauchen tutet! Ich schlage vor: Besoffen, schlechte Kindheit, Motorradmaske, kein Nummernschild - und dann einfach male eine aufs M....uttermal schauen. Damit kommt man in diesem Land wahrscheinlich wesentlich weiter. Zumindest hat man hinterher ein zufriedeneres Gefühl (gewaltbereite Gesinnung vorausgesetzt - aber die bekommt ja durchaus, wenn man so einen Mist liest...). Friedliche Grüße Lutz |
ralf Autor: 195.50.138.194
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Mai 2008 - 13:04 Uhr: | |
Ein Jahr ist vergangen. Ich halte den Brief in meinen Händen und bin sauer. Die Staatsanwältin, die den Fall trotz Beschwerde niederschlug, schreibt: Die von Ihnen angeführte Schilderung der Zeugin, wonach der Beschuldigte sein FZ ein 2.mal nach rechts gezogen habe, vermag lediglich zur Klärung des objektiven Tatgeschehens nicht hingegen zum Nachweis der subjektiven Tatseite beizutragen. Insbesondere ist auch unter Berücksichtigung der vorzitierten Aussage nicht auszuschliessen, dass der Beschuldigte die Situation falsch eingeschätzt oder aus sonstigen Gründe(fahrlässig) falsch reagiert hat. Jedenfalls ist das objektive Geschehen nicht geeignet, den Tatnachweis für die Behauptung, der Beschuldigte sei "mit voller Absicht" auf Ihren Mandanten zugefahren, zu führen. Die Beschwerde weise ich als unbegründet zurück. Ist doch super, oder ? Wir sind Freiwild. ralf |
Kely Autor: 217.232.130.172
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Mai 2008 - 14:14 Uhr: | |
hi ralf, tach @ all, habe den "fred" aufmerksam verfolgt und komme zu der überzeugung, das wir die A- löcher sind. was muss geschehen, dass unser ein RECHT bekommt. jetzt ist schon eine zeugin da, selten genug, und du schaust dennoch in die röhre. was ist mit der OWI? die linke zum gruss kely der jetzt auch trophy-gespann fährt |
ralf Autor: 195.50.138.194
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Mai 2008 - 16:33 Uhr: | |
Na, die ist zum Glück eingestellt worden. Gruss dertrotzdemgefrusteteralf |
Jochen ! Autor: 80.187.123.1
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Mai 2008 - 17:50 Uhr: | |
Nun, immerhin wird "fahrlässigkeit" eingeräumt. Darauf basierend ist also durchaus ein Klage auf Basis des Schadenersatzes möglich. Da informiert Dich sicherlich der Anwalt Deines gringsten Misstrauens. Die Zeugin solltest Du mal zu ´nem feinen Essen einladen. Gruss, Jochen ! |
ralf Autor: 89.245.14.239
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Mai 2008 - 20:15 Uhr: | |
Naja dann müsst ich vors OLG Düsseldorf ziehen und das wird teuer, müsste einiges vorfinanzieren. Schade. So kann sich Udo Beck.. aus Viersen in seinem weissen Vito freuen. Der Wichser. Die Zeugin werd ich mal anschreiben und informieren, aber ob das dazu dient weiterhin Rückgrat zu zeigen... ralf |
Marc
Autor: 91.8.252.83
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Mai 2008 - 20:36 Uhr: | |
Das is ja krass ... mir fehlen die Worte |
bobby k. Autor: 89.51.166.116
| Veröffentlicht am Samstag, 17. Mai 2008 - 00:13 Uhr: | |
Unglaublich,aber bei uns läuft so einiges seltsam.Ralf hau ein Ei drüber,am besten dem Udo Beck,dem Wi..... . Gruss Bobby |
Marco Autor: 141.91.136.38
| Veröffentlicht am Montag, 19. Mai 2008 - 15:29 Uhr: | |
Das ist leider Gang und Gäbe in der Justiz: Alles was irgend geht wird mangels Beweis, mangels öfftl. Interesses oder mangels weiß der Henker was eingestellt. Man könnte ja auch mal die Situation falsch einschätzen und fahrlässigerweise den Tankstutzen eines Vito für einen Aschenbecher halten und ... aber nein, mit solchen amöben-hirnigen Flachwichsern sollte man sich besser nicht auf die gleiche Stufe stellen. |
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