michael r. Geschrieben 24. März 2010 Geschrieben 24. März 2010 hallo, bin heute nachmittag in und um winterberg unterwegs gewesen. bei ortsausgang ca. 300m vor ortschild/ende am hahn gedreht und dann kam freund und helfer mit kelle... ende vom lied: 85km/h - 3km/h ... ca. 160€ + bearbeitungskosten 3 punkte und jetzt kommts knüppel dick: 4 WOCHEN FAHRVERBOT !!! hätte mich in den A_____ beissen können.... hat da jemand erfahrung mit ??? oder im bekannten bzw. verwandtenkreis einen ähnlichen fall gehabt ? der beamte meinte zu mir: sie können die anzeige gerne ihrem rechtsanwalt übergeben... ausserdem hatte er mir nichteinmal meine gefahrene geschwindigkeit auf dem laser-gerät gezeigt. als ich danach fragte meinte er: ich habe schon den nächsten im visier...?!? gruss michael r. z.Z.: und: und demnächst wahrscheinlich so:
Baloo Geschrieben 24. März 2010 Geschrieben 24. März 2010 Moinsen, ist schon komisch das die Streckenposten Dir nicht mal die Geschwindigkeit die Du in der Boxengasse drauf hattest zeigten? Aber wenn das Schreiben kommt müsste zumindest der Lasertyp draufstehen, und da gibt es hinsichtlich der Zuverlässigkeit(glaube ich)Unterschiede. Ende letzten Jahres war da mal ein interessanter Artikel in der MO zu. Weiss grad nicht welches Heft genau. Aber letzten Endes wirst Du wohl aus der Nummer nicht rauskommen wenn beide Streckenposten die Km/h Angabe bestätigen. Spreche aus Erfahrung. Hüstel Gruß Baloo
Männi Geschrieben 24. März 2010 Geschrieben 24. März 2010 Die Fahrpause kannst Du zeitlich im gewissen Rahmen selber festlegen, mach 3 Wo. Sommerurlaub dann hast Du "nur" noch 1 Woche keinen Lappen wenn Du den für den Job brauchst. Gruß Männi
DaytonaMarc Geschrieben 25. März 2010 Geschrieben 25. März 2010 Hi Michael, ich wurde in den letzten Jahren 2 mal mit dem Laser erwischt. Da wurde mir aber in beiden Fällen die gemessene Geschwindigkeit auf dem Gerät gezeigt. Dann haben sie mir auch beide male das Eichsiegel gezeigt. Ob das Vorschrift ist weiß ich allerdings nicht. Bin auch nicht dagegen vorgegangen weil ich wußte das ich zu schnell war. Soll aber auch glaub ich inzwischen nicht mehr viel Sinn machen bei den neuen Geräten.
Wolfgang N. Geschrieben 25. März 2010 Geschrieben 25. März 2010 hallo, bin heute nachmittag in und um winterberg unterwegs gewesen. bei ortsausgang ca. 300m vor ortschild/ende am hahn gedreht und dann kam freund und helfer mit kelle... ende vom lied: 85km/h - 3km/h ... ca. 160€ + bearbeitungskosten 3 punkte und jetzt kommts knüppel dick: 4 WOCHEN FAHRVERBOT !!! hätte mich in den A_____ beissen können.... hat da jemand erfahrung mit ??? oder im bekannten bzw. verwandtenkreis einen ähnlichen fall gehabt ? der beamte meinte zu mir: sie können die anzeige gerne ihrem rechtsanwalt übergeben... ausserdem hatte er mir nichteinmal meine gefahrene geschwindigkeit auf dem laser-gerät gezeigt. als ich danach fragte meinte er: ich habe schon den nächsten im visier...?!? gruss michael r. z.Z.: und: und demnächst wahrscheinlich so: Hallo Michael, vorab, solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben such Dir einen Anwalt der sich auf solche Fälle spezialisiert hat. Ich denke mal, dass Du sehr wohl am besten weißt, wie schnell Du wirklich warst. Ungeschoren davon kommen wirst Du nur, wenn Fehler bei der Messung nachgewiesen werden können. Hierzu wird seitens der Rennleitung sowohl der Aufbau wie auch die Durchführung jeder einzelnen Messung protokolliert. Unerheblich und somit kein "Fehler" ist, wenn Dir nach dem Anhalten der gemessenen Wert auf dem Laser nicht gezeigt wird. Anforderungen an eine Laser-Messung findest Du unter anderem hier: http://www.anwalt24.de/fachartikel/geschwindigkeit-anforderungen-an-die-laser-messung-mittels-radarpistole Viel Erfolg, ich glaub aber ehrlich gesagt nicht wirklich dran. Grüsse von der "Rennleitung", Wolfgang
Danny Geschrieben 25. März 2010 Geschrieben 25. März 2010 Hallo Michael, an deiner Stelle würde ich mich bei einem Rechtanwalt beraten lassen (1. Beratungsgespräch ist kostenlos!). Soweit ich weis, muss dir die gefahrene Geschwindigkeit gezeigt werden. Aber der Rechtsanwalt kann dir dazu näheres sagen. LG Danny
Mr.horsepower Geschrieben 25. März 2010 Geschrieben 25. März 2010 shit ! ich bin schon 2x gegen Verdreifachung des Busgeldes um den Entzug rumgekommen. Wenn du ne Rechtschutz hast, alles versuchen. Kopf hoch Marcus
Klingone Geschrieben 27. März 2010 Geschrieben 27. März 2010 Hi Michael, mich hatte es vor einigen Jahren mit dem Auto erwischt. Ich durfte auch 4 Wochen zu Fuß gehen, hatte aber die Möglichkeit mit den Zeitraum innerhalb eines (ich glaube) halben Jahres aussuchen zu können. Der Tip während eines Urlaubs die Auszeit zu nehmen, ist also nicht schlecht (außer du willst mit dem Motorrad auf Urlaubsreise). Es werden lt. diverser Berichte immer wieder Fehler beim Lasern gemacht ... darauf basieren auch immer wieder Einsprüche als einzige Chance. Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, Fachanwalt suchen, Erstgespräch und dann entscheiden. Ich wünsche Dir viel Erfolg! Gruß, Heiko
Wolfgang N. Geschrieben 27. März 2010 Geschrieben 27. März 2010 Hallo Michael, Soweit ich weis, muss dir die gefahrene Geschwindigkeit gezeigt werden. LG Danny Hi, das ist leider ein (weit) verbreiteter Irrtum. Die Messung, bzw. das Ableseergebnis muss lediglich protokolliert werden. Folgende fiktive Situation. Ein "Kradfahrer" wird gelasert. "Leider" übersieht er das Haltezeichen des Anhaltepostens und fährt fröhlich weiter. Soll ja schon mal vorgekommen sein. Ist die Geschwindigkeitsüberschreitung dann hinfällig, weil ihm die Displayanzeige nicht gezeigt werden konnte? Wär eigentlich ne schöne Sache, oder? Grüsse, Wolfgang
LuTz Geschrieben 30. März 2010 Geschrieben 30. März 2010 Manchmal denke ich über eine Enduro nach... rechts in die Büsche... Gruß LuTz
Gast sandmann Geschrieben 31. März 2010 Geschrieben 31. März 2010 @ lutz: da frag mal den ralfi....der hat nu nen tija...wenn ich mich nich irre....und mit rechts in die büsche is auch keine lösung....
NorberT300 Geschrieben 31. März 2010 Geschrieben 31. März 2010 Moin Michael, ich plädiere für `nen Rechtsschutzanwalt, wenn Du einen hast. Hatte mal mit`n Auto das Verkehrsrecht gebeugt. Die Folge: Geldstrafe, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Der Rechtsschutzanwalt hat für mich gekämpft und das Fahrverbot abgewendet (allerdings wurden aus 3 Punkten dann 4 !). Einen Versuch isses Wert. Gruß, NorberT300
michael r. Geschrieben 24. Juni 2010 Autor Geschrieben 24. Juni 2010 hallo, wollte mal kurz bescheid geben wie´s ausgegangen ist: bin rechtschutzversichert und anwalt hat sich gut für mich eingesetzt (war laser geeicht, beamter geschult auf gerät ...usw) ... ---> alles i.o. leider. dann: letzter versuch bin auf meinen führerschein angewiesen beruf (fam. unternehmen) und siehe da: erhöhung der geldstrafe auf: 380,-€ und 3 punkte und beim nächsten vergehen sofort pappe wech ! somit mit grün-blauem auge davon gekommen. gruss michael.
Oloeschi Geschrieben 25. Juni 2010 Geschrieben 25. Juni 2010 Da haste ja noch mal Glück gehabt.... aber man sieht mit mehr Geld ist alles möglich...
AmperTiger Geschrieben 25. Juni 2010 Geschrieben 25. Juni 2010 na dann ist doch noch "gut" ausgegangen für dich. Ich bin auch (nach 5 Jahren im Glück) letztes Jahr insgesamt 6 Mal gelasert worden (ja, ich weiß immer nur Kleinigkeiten) hab insg. an die 250 Euro geblecht, bin um einen Punkt reicher und hab die Androhung eines Fahrverbotes, im Moment hab ich mir mit unverschämten 121 auf der Dosenbahn (erlaubt 100)eine eingefangen und noch nen Punkt und wieder 100 Euronen zu blechen.....shit happens, aber jetzt reicht es. Dabei bin ich überhaupt kein Raser, 20 mehr hab ich fast immer drauf, aber selten mehr als 30...
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