AmperTiger Geschrieben 5. Mai 2010 Geschrieben 5. Mai 2010 15.04.2010 - Pressemitteilung der Pressestelle "Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung" in Hessen ob das für ganz D gilt, weiß ich noch nicht Posch: „Ungerechte Regelung wird beendet“ „Ab sofort erhalten technisch einwandfreie Fahrzeuge auch bei überzogenem TÜV-Termin eine für zwei Jahre gültige Plakette. Damit wird eine ungerechte und bundesweit uneinheitlich gehandhabte Regelung beendet“, teilte der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch mit. Grund ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte. Danach wurde bei überzogenem TÜV-Termin die Fristüberschreitung von der zweijährigen Laufzeit abgezogen. Diese Vorschrift werde nicht mehr angewendet, sagte Posch: „Ein im April 2010 vorgeführter und technisch einwandfreier Wagen erhält also künftig nach bestandener Prüfung eine bis April 2012 gültige Plakette - auch wenn die Untersuchung etwa schon im Januar fällig gewesen wäre. Bislang hätte er in diesem Fall nur eine Plakette mit Ablaufdatum Januar 2012 erhalten, also schon nach 21 statt nach 24 Monaten wieder zur Untersuchung kommen müssen.“ „Hessen hat diese Regelung seit Jahren kritisiert, weil sie aus technischer Sicht nicht begründbar ist und von den Autofahrern als indirekte Strafe empfunden wurde“, sagte Posch. Sie sei zudem bundesweit nicht einheitlich angewendet worden. Zum Beispiel habe das Saarland die Vorschrift nie angewendet. Wer mit abgelaufener Plakette unterwegs ist, riskiert allerdings weiterhin ein Bußgeld. Ab zweimonatiger Überschreitung werden für Pkw 15 Euro fällig, ab vier Monaten sogar 25 Euro. Mehr als acht Monate kosten 40 Euro und zwei Punkte in der Verkehrssünder-Kartei.
Jochen Geschrieben 6. Mai 2010 Geschrieben 6. Mai 2010 Moin ! Wurde auch Zeit diesen Mißstand zu beseitigen Gruss, Jochen !
marcus Geschrieben 7. Mai 2010 Geschrieben 7. Mai 2010 Der Witz an der ganzen sache ist ja: Der Zeitpunkt der Prüfung ist doch ausschlaggebend. Kein noch so "möchtegern perfekter" Prüfer kann feststellen, ob das "Objekt" zum ablauftermin ohne Besondere Mängel war. Also hoffentlich wird diese Hauptuntersuchungs willkür auch flächendeckend durchbrochen! Grüße Marcus
Bubi Geschrieben 8. Mai 2010 Geschrieben 8. Mai 2010 Moin Marcus, bei der TÜV-Abnahme wird doch der technische Istzustand des Fahrzeuges zu einem exakten Zeitpunkt bewertet. Ergebnis: betriebssicher oder nicht betriebssicher Und dafür (betriebssicher) muss es, nach meinem Verständnis, doch die 2 Jahre vorraussichtliche Betriebssicherheit ab Tag der Prüfung geben. Vorrausgesetzt, das Fahrzeug war nicht länger als 1 Jahr abgemeldet. Gruss, Andreas Der Witz an der ganzen sache ist ja: Der Zeitpunkt der Prüfung ist doch ausschlaggebend. Kein noch so "möchtegern perfekter" Prüfer kann feststellen, ob das "Objekt" zum ablauftermin ohne Besondere Mängel war. Also hoffentlich wird diese Hauptuntersuchungs willkür auch flächendeckend durchbrochen! Grüße Marcus
Airwoex Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 In NRW greift die Änderung noch nicht. Ich war vor 2 Wochen mit meiner 89er XT600 bei der HU und habe nur 1 Jahr TÜV bekommen obwohl ich grade mal 12 Monate drüber war ... ... mit der Plakette durfte ich trotzdem zufrieden sein Keep on, Markus (Airwoex)
Wolfgang N. Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 In NRW greift die Änderung noch nicht. Ich war vor 2 Wochen mit meiner 89er XT600 bei der HU und habe nur 1 Jahr TÜV bekommen obwohl ich grade mal 12 Monate drüber war ... ... mit der Plakette durfte ich trotzdem zufrieden sein Keep on, Markus (Airwoex) Hi, ...und die Schizophrenie dabei ist doch, wenn Du Dich dann im Anschluß direkt wieder hinten anstellst und neu bezahlst, hast Du plötzlich 24 Monate TÜV. Frei nach Asterix:.....die spinnen, die Römer! Andererseits wird an diesem Beispiel deutlich, um was es eigentlich geht. Das Zauberwort lautet - Gewinnmaximierung. Oh, ich liebe Deutscheland. Grüsse, Wolfgang
sharon3 Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 Hi, ...und die Schizophrenie dabei ist doch, wenn Du Dich dann im Anschluß direkt wieder hinten anstellst und neu bezahlst, hast Du plötzlich 24 Monate TÜV. Frei nach Asterix:.....die spinnen, die Römer! Andererseits wird an diesem Beispiel deutlich, um was es eigentlich geht. Das Zauberwort lautet - Gewinnmaximierung. Oh, ich liebe Deutscheland. Grüsse, Wolfgang Geldmacherei, - das hinten nochmal anstellen hab ich mir mit meinem Änhänger schon gegeben.......... Ungebremster Hänger im Neuzustand den ich 1 bis 2x im Jahr brauch. dabei muß sich doch jeder nur an Kopf greifen . da kommt sich dann der Onkel vom TÜV auch bischen blöd vor....... hält sich aber an die Vorschrift. ohje marcus
Airwoex Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 Da ich beim letzten Mal mit der Maschine auch schon ein Jahr drüber war bleibe ich im Zweijahresrhytmus und ich bezahle immer nur alle 24 Monate Nun gut, ich habe eine zwölfmonatige Schnittmenge Keep on, Markus (Airwoex)
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