Gast Riggerrainer Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 Servus, Hab mein Auto am Freitag auf den Messegelände gegen ein Massives Schild gesetzt. Totalschaden! Normalerweise kommt die Polizei nicht aufs Messegelände, da es sich um ein Privatgelände handelt. Nachdem die Security direkt daneben stand und die Cops angerufen haben, sind sie dann doch gekommen. Beim Blasgerät hat man 0,66 festgestellt. also 1,2 Promille. Eine Blutentnahme wurde nicht durchgeführt, da sie mir den Schein eh nicht nehmen können, da ich ja nicht im aktiven Strassenverkehr teilgenommen habe, sondern auf der Messe rumgurkte. Dennoch glaub ich mich zu erinnern, daß die Grünen einen Wisch ausfüllten und diesen der Security überreichten. Ich muss dafon ausgehen, daß der Alkoholwert in diesen Wisch mit draufsteht. Meine Frage: Weiß jemand ob die Vollkasko diese Scheiße übernimmt? Wenigstens krieg ich ein neues Auto weil es ein Leasingfahrzeug war Gruss Rainer
coastbiker Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 Du bist vielleicht lustig, weiß zwar nicht ob die VK Sch... übernimmt, aber für deinen Crash wird sie wohl nicht gerade stehen, zurecht. Nur gut daß es "nur" ein Schild war und nicht die Security die du umgefahren hast. Gruß Andy
coastbiker Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 Du bist vielleicht lustig, weiß zwar nicht ob die VK Sch... übernimmt, aber für deinen Crash wird sie wohl nicht gerade stehen, zurecht. Nur gut daß es "nur" ein Schild war und nicht die Security die du umgefahren hast. Gruß Andy PS: Der Wisch werden nur die Personalien gewesen sein, damit der Geschädigte sich zwecks Schadensregulierung an dich wenden kann. Der Promillewert geht die Gegenseite eigentlich nichts an. Dein Glück könnte sein dass es nicht im öffentlichen Straßenverkehr passiert ist. Inwieweit die Versicherung Fragen stellt ..., besser keine schlafenden Hunde wecken.
Gast Jonas900Sprint Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 Junge, Junge, ich hoffe ja, dass Du mit Deiner Annahme recht hast, bei dem Messegelände würde es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum handeln bzw. dass die StVO dort nicht gelten würde.. Soweit ich mich erinnern kann, findet man an den Eingängen solcher Gelände häufig den Hinweis, dass dort auch die StVO gilt, d.h., dass Du dort auch nicht besoffen fahren darfst... Geh' mal davon aus, dass deine Versicherung den Schaden nicht bezahlen wird bzw. Dich später in Regress nehmen wird. Sei froh, dass Du keinen Personenschaden verursacht hast. Und hoffentlich haste was daraus gelernt. Greetz Jonas
Gast Riggerrainer Geschrieben 10. Mai 2010 Geschrieben 10. Mai 2010 Hab natürlich draus gelernt. Es soll auch keiner glauben das mir je in den Sinn gekommen wäre in diesen Zustand auf öffentlichen Strassen zu fahren. Wollt eigentlich nur mit dem Auto zu meiner Hebebühne fahren um meine Sachen umzuladen. Mein Kollege War mit seinen Wagen hinter mir um mich nach den umräumen nachhause zu fahren. Es gibt Schilder auf der Messe, die besagen, daß die STVO sinngemäß gilt. Aber die haben mir wie gesagt meinen Führerschein zurückgegeben.Einmal passierte ein Messebauer ein ähnlicher Fall. Nur daß er ein anderes Auto auch beschädigte. Die Polizei hat seinen Schein genommen, er hat ihn aber am nächsten Tag wieder zurückbekommen. Begründung war, Es ist nicht genau deffinirbar. Stolz bin ich sicher nicht. Das nächste Mal schlepp ich mein Zeug ins Büro. Gott sei dank musste kein anderer drunter leiden. Vielen Dank für euere Antworten. Gruss Rainer
Gast sandmann Geschrieben 11. Mai 2010 Geschrieben 11. Mai 2010 also....die vollkasko übernimmt (wenn überhaupt) nur den schaden an deinem fahrzeug, für das schild ist die haftpflicht zuständig. inwieweit es sich lohnt diese in anspruch zu nehmen hängt von den enstehenden kosten ab. da es sich um ein leasingfahrzeug handelt ist davon auszugehen das eine entsprechend hohe selbstbeteiligung eingeschlossen ist....(in der kasko) für genauere auskünfte benötige ich mehr info, sollten wir dann aber per pn machen.
Günni Geschrieben 11. Mai 2010 Geschrieben 11. Mai 2010 Moin, wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist, gilt als nicht mehr fahrtüchtig. In der zivilrechtlichen Betrachtung gilt der Anscheinsbeweis für grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit braucht die Versicherung entweder gar nicht zu zahlen oder darf kräftig kürzen. Das hängt von den weiteren Umständen und dem Versicherungsvertrag ab. Im Leasingvertrag wird dazu auch was nettes stehen. Oben schrieb schon jemand, dass u.U. trotz Privatgelände ein öffentlicher Verkehrsraum vorliegen könnte. Das ist richtig und hängt auch von den näheren Umständen ab. Wenn ein öffentlicher Verkehr eröffnet ist, spielt es keine Geige, wem der Grund gehört (Beispiel Supermarktparkplatz) Ob der Schein in Gefahr ist, entscheiden nicht die aufnehmenden Beamten vor Ort, sondern die zuständige Ordnungsbehörde. Es ist aber auch so, dass oft der Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen wird. Ball flach halten und erst mal abwarten, was kommt. Dann dürfte es sich auch lohnen Rechtsrat einzuholen. Gruß Günter
coastbiker Geschrieben 11. Mai 2010 Geschrieben 11. Mai 2010 Oben schrieb schon jemand, dass u.U. trotz Privatgelände ein öffentlicher Verkehrsraum vorliegen könnte. Das ist richtig und hängt auch von den näheren Umständen ab. Wenn ein öffentlicher Verkehr eröffnet ist, spielt es keine Geige, wem der Grund gehört (Beispiel Supermarktparkplatz) Ob der Schein in Gefahr ist, entscheiden nicht die aufnehmenden Beamten vor Ort, sondern die zuständige Ordnungsbehörde. Moin, na so nicht ganz richtig. Wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist (wovon ich bei einem Messegelände nicht ausgehe da i.d.R. nicht für jeden Zutritt erlaubt bzw. möglich bspw. durch Tore oder Schranken, aber auch Schilder) und die Blaserei Anlaß für den Verdacht ergibt, dass der Promillewert 1,1 % oder mehr ergibt, dann folgt 1. die Anordnung einer Blutentnahme (zur Nachtzeit vor Ort durch die Beamten) und im Vorgriff einer wahrscheinlichen richterlichen Entscheidung auch die sofortige Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Führerscheins durch die Polizei. Bei Beschlagnahme erfolgt innerhalb drei Tagen die richterliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Da beides nicht erfolgt ist gehe ich davon aus, dass die Prüfung der Exekutive ergeben hat, dass es eben kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Nur deshalb erfolgte kein Aderlaß und keine Sicherstellung des Führerscheins. Bleiben also nur die versicherungsrechtlichen Aspekte zu fürchten. Gruß Andy Gruß Andy
Gast Riggerrainer Geschrieben 11. Mai 2010 Geschrieben 11. Mai 2010 Ja Wahnsinn, das versteht doch kein Mensch! Toll wie ihr euch da rein hängt. Ich halt euch auf jeden Fall auf den laufenden. Drei Tage wären ja schon vorbei. die Selbstbeteiligung legt übrigens bei 1000 Euro. Drückt mir die Daumen. Wenns schief geht hab ichs nicht besser verdient! Gruss Rainer
Jochen Geschrieben 12. Mai 2010 Geschrieben 12. Mai 2010 Boah ... Rainer ... was machste denn für Sachen ? Ich kann da leider keinen grossen Beitrag leisten, würde aber erst mal Rat beim Anwalt einholen. So rein fürs ruhigere Schlafen. Was mir dazu noch einfällt wäre : und dieser Song hier : Gruss, Jochen !
Ridgeback Geschrieben 12. Mai 2010 Geschrieben 12. Mai 2010 Servus Gemeinde, also den strafrechtlichen Teil kannst Du wohl abhaken. Zivilrechtlich sieht es anders aus, aber da kannst Du nur abwarten was kommt, zumindest bezüglich des Schildes, denn das ist Haftpflichtsache Deiner KFZ-Haftpflicht. Und was die Vollkasko angeht kannst Du den Schaden melden und dann abwarten was die Versicherung von DIr anfordert (Unfallbericht, Zeugen, etc.). Ob die dann weiter"ermitteln" um aus der Haftung zu kommen bzw. zu reduzieren ist abzuwarten. Was den Wisch an die Security angeht: die Jungs müssen ja auch Berichte schreiben (zumindest mussten das meine Jungs, der Auftraggeber legt das fest), auch um sich selber abzusichern; und wenn die Polente verwickelt ist macht sich das immer gut wenn da was "offizielles" ist. Kleine Anekdote: Vor einiger Zeit hatte einer meiner Jungs "Rauschmittel" inhaliert, und zwar so dämlich, dass es während der üblichen Kontrollen allein am Geruch auffiel. Er ist dann einfach weggelaufen, wie ein kleines Kind. Polizei kam mit Hund, nix. Abstrich an der Waffe des Buben, Test zeigt an. Die Polente wollte ihn dann zu Hause aufsuchen, ansonsten kein Interesse, war auf (US-)Kasernengelände. MP kam, sieht das Testergebnis, Fahndung (durch die MP, und die sind ÜBERALL), Kündigung, Anzeige, komplette Schicht zur Vernehmung, Drogen-screening! UND DABEI WAR DER TEST ERST 12 MONATE ÜBER DAS ABLAUFDATUM. Beste Grüße Thomas
Gast Riggerrainer Geschrieben 12. Mai 2010 Geschrieben 12. Mai 2010 ok, hab heute den Brief von der Versicherung bekommen.Da muß ich ein paar Fragen beantworten die mir nicht schaden können. Wie z.B. Ob ich ne Fahrerlaubnis habe usw. Zum anderen muß ich eine Skizze machen.Zum anderen fragen die mich ob eine Blutprobe und eine Drogenkontrolle durchgeführt wurde. Beide Fragen kann ich ja ruhigen Gewissens mit nein beantworten. Musste ja nur blasen. Eine andere Frage lautet, Ob die Polente den Schaden aufgenommen hat. Und was für ne Dienststelle. Das muss ich wohl mit ja beantworten. Dienststelle weiß ich aber nicht. Außerdem möchten die eine Kopie des Unfallberichts. Muss ich denen sagen, daß ich keine bekommen hab. Mal sehen. Gruss Rainer
Gast tbsalex Geschrieben 14. Mai 2010 Geschrieben 14. Mai 2010 Rainer mach kein Scheiss geh zum Anwalt. P.S der Bobby kennt da einen der glaube ich der hat Verständniss für sowas und dem kannst die Sache auch so schildern wies war. Bevor Du der Versicherung antwortest ! Grüße Alex
Gast Riggerrainer Geschrieben 14. Mai 2010 Geschrieben 14. Mai 2010 Rainer mach kein Scheiss geh zum Anwalt. P.S der Bobby kennt da einen der glaube ich der hat Verständniss für sowas und dem kannst die Sache auch so schildern wies war. Bevor Du der Versicherung antwortest ! Grüße Alex Weiß halt nicht ob er so ne gute Adresse ist. Er ist spezialisiert auf Verkehrs und Familienrecht. Der Anwalt wird meine Frau in unserer Scheidung vertreten. Er ist ein gemeinsamer Freund von Bobby und meiner Frau. Seit unserer Trennung hab ich keinen Kontakt mehr zu ihn.
andy75 Geschrieben 14. Mai 2010 Geschrieben 14. Mai 2010 Hallo! Geh ins Netz und schau nach ähnlichen Fällen-kopier sie und geh zum Anwalt!!! Ich kenn mich in solchen Sachen ein wenig aus...Wenn die kein Blutalkoholwert haben gilt der Vom Oralverkehr-heißt der Schein geht nicht weg, das Schild oder was auch sonst mußt Du natürlich selber zahlen und wegen den Schaden am Fahrzeug einfach zum Anwalt gehen-der schaut nach der Aktenlage und wenn Du Glück hast stehen da nur Deine Personalien und der Ort drinnen. das heißt das die Versicherung zahlen muß(alk muß da nicht aufgeführt sein und privatgrundstück evtl auch nicht).Grins...aber schön dumm ists allemale!Die Versicherung wird ab 1000€ in die Akten sehen und wenn da nichts steht dann alles außer alk und privatgrundstück erzählen und ANWALT!
Gast Riggerrainer Geschrieben 17. Mai 2010 Geschrieben 17. Mai 2010 Der Anwalt meint, alles halb so schlimm.Nachdem ich kein Bericht von der Polizei hab, wird da auch keiner existieren. Zudem mir der Schein auch nicht genommen wurde. Ich soll einfach den Wisch von der Versicherung ausfüllen ihn faxen er sieht sich das dann an, wenn alles richtig ausgefüllt ist, dann einfach wegschicken.
Gast Riggerrainer Geschrieben 20. Mai 2010 Geschrieben 20. Mai 2010 Hab mächtig Schwein gehabt, würd ich mal sagen. Die Sache ist durch, Die Vollkasko zahlt alles! Abzüglich natürlich meiner Selbsbeteiligung, die sich allerdings von selbst bezahlt,da der Leasingvertrag rückwirkend zum 1.5 aufgelöst wird und ich die Rate zurückerstattet bekomme. Jeder der was zu diesen Beitrag geschrieben hat kriegt ein Bier beim Treffen. Hab heute einen Finanzierungs Vertrag abgeschlossen für einen BMW x5.Kostet nur geringfügig mehr als die bisherige Leasingrate. Musste einen neuen Vertrag abschließen weil sonst das alte Auto instand gesetzt werden würde und der Vertrag weiter laufen würde. Aber wer will schon ein Unfall Auto fahren. Alles gut gelaufen und ne Lehre wars mir auch! Bis dann Rainer
Gast ralf Geschrieben 20. Mai 2010 Geschrieben 20. Mai 2010 Glückwunsch ! Aber vorsicht: Die meisten Biere kannste selber süppeln. ralf
Jochen Geschrieben 20. Mai 2010 Geschrieben 20. Mai 2010 Na, wenn's weiter nix ist .... Aber, mal ehrlich, was willst Du mit so 'nem ollen Oberförsterauto ? Gab's nix Vernünftiges ? Gruss, Jochen !
Gast bobby k. Geschrieben 20. Mai 2010 Geschrieben 20. Mai 2010 Dann bau dir gleich einen Rammschutz dran , du Hamperer !!
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