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Lasermessung "Ochsenkopf"


Fogl

Empfohlene Beiträge

Hello,

 

Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus :innocent: ,

mir wurde ein Anhörungsbogen zu einer Ordnungswidrigkeit zugesand. Vorwurf, zu schnell außerorts, Lasermessung ohne genaue Angabe über die Messstelle, soll im Raum Arnsberg im (am) Ochsenkopf begangen worden sein, keine genaue Angabe über die Position der Messung, noch wer gemessen hat, Beweismittel : Zeugenaussage, Lasermessung. Was kann oder sollte ich tun ? Ich bin mir so eines Vergehens nicht bewußt, normalerweise bekomme ich sowas mit, aber wie soll denn eine Lasermessung bewiesen werden, ohne Foto und ohne direktes anhalten ? Bin für jeden Hinweis dankbar. :top:

 

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Rechtsschutzversicherung???

Dann Anwalt.....!

 

Ilona und ich werden auch noch versuchen, dem Filmemacher auf der B483 ans Bein zu p......n.

Ich hab das blöde Gefühl, das auch mit nicht gerichtsverwertbaren Aufnahmen und/oder Vorwürfen Kasse gemacht werden soll..

 

Griass!

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Servus,

klingt irgendwie seltsam, Ortsangabe ungenau,wer gemessen hat (Polizei oder Gemeinde) lässt sich an der Bezeichnung des Zeugen feststellen - Polizist muss namentlich mit Dienstbezeichnung (POM, PK, o.Ä.) angegeben sein. Lasermessung mit Foto ohne Blitz?

Nur zur Info - Möppi oder Dose?

Mein Rat, vor allem wenn Teuer oder Lappen in Gefahr: Ab zum Anwalt!!! Weil nur der kriegt Akteneinsicht.

 

 

Gruß

Matthias :chef:

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Moin,

 

ich hatte das gleiche bei uns im harz... haben mich mal abends irgendwo auf der b4 im harz angeblich gelasert... inner 70 zone... werde da wohl so reingerollt sein :whistle: hab da einspruch eingelegt und geschrieben das laut des bescheides nicht eindeutig bewiesen ist das ich das war, da ja kein foto mit kennzeichen vorliegt und auch nicht bewiesen werden kann wer überhaupt gefahren ist... das war im mai oder so, seitdem kam garnichts mehr... in der ortschaft bei uns hatte ich das gleiche in ner fußgängerzone... hab da das selbe geschrieben und da wurde es auch eingestellt... meine freundin arbeitet bei der polizei und sie sagte das das reine abzocke is und da ja jeder kommen könnte...

 

ich würde dir wie gesagt raten da einspruch einzulegen... die haben nichts inner hand...

 

grüße ausm harz

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Moin,

 

ich hatte das gleiche bei uns im harz... haben mich mal abends irgendwo auf der b4 im harz angeblich gelasert... inner 70 zone... werde da wohl so reingerollt sein :whistle: hab da einspruch eingelegt und geschrieben das laut des bescheides nicht eindeutig bewiesen ist das ich das war, da ja kein foto mit kennzeichen vorliegt und auch nicht bewiesen werden kann wer überhaupt gefahren ist... das war im mai oder so, seitdem kam garnichts mehr... in der ortschaft bei uns hatte ich das gleiche in ner fußgängerzone... hab da das selbe geschrieben und da wurde es auch eingestellt... meine freundin arbeitet bei der polizei und sie sagte das das reine abzocke is und da ja jeder kommen könnte...

 

ich würde dir wie gesagt raten da einspruch einzulegen... die haben nichts inner hand...

 

grüße ausm harz

 

Ich kann das von meiner Ex, die auch bei der Bullerei ist, nur bestätigen!

Die Beweislage ist, wenn man nicht auf unmittelbar danach angehalten wird oder mit einem aussagekräftigen Foto, eh sehr schlecht! Und der Aufwand für den Schriftkram ist außerdem hoch!

Und kein Beamter ,schon gar keiner von dem ewigen Klassenfahrtsverein, hat Lust Papierkram zu machen!

Also ... Einspruch einlegen und das wars dann ...

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Hello,

 

Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus :innocent: ,

mir wurde ein Anhörungsbogen zu einer Ordnungswidrigkeit zugesand. Vorwurf, zu schnell außerorts, Lasermessung ohne genaue Angabe über die Messstelle, soll im Raum Arnsberg im (am) Ochsenkopf begangen worden sein, keine genaue Angabe über die Position der Messung, noch wer gemessen hat, Beweismittel : Zeugenaussage, Lasermessung. Was kann oder sollte ich tun ? Ich bin mir so eines Vergehens nicht bewußt, normalerweise bekomme ich sowas mit, aber wie soll denn eine Lasermessung bewiesen werden, ohne Foto und ohne direktes anhalten ? Bin für jeden Hinweis dankbar. :top:

 

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Hallo Fogl,

 

bei Geschwindigkeitsüberschreitung muss nachgewiesen werden, wer zum Zeitpunkt des Verkehrsverstosses das Fahrzeug tatsächlich geführt hat (im Gegensatz zu Verstössen im ruhenden Verkehr = Halterhaftung).

 

Das heißt für Dich im Klartext, Einspruch mit der Begründung einlegen, dass Dir nicht erinnerlich ist, das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt an dem fraglichen Ort geführt zu haben, verbunden mit der Bitte entsprechende Beweismittel zu übersenden.

 

Danach hat sich das Thema für Dich erledigt - darauf wette ich!

 

Das angeführte Beweismittel "Zeugenaussage" ist in diesem Zusammenhang ne echte Lachnummer. Es sei denn, Du bist ohne Helm gefahren und Dein Nachbar war Zeuge der Lasermessung.

 

Zu schnell fahren ist die eine Sache - dazu sollte man stehen. Nur gegen so verkorkste Anhörungsbögen von zweifelhaten Verkehrsverstößen, welche von mangelhaft ausgebildeten "Möchtegernalleskönnern" zum Füllen maroder Gemeindesäckel produziert werden, sollte man entschieden vorgehen.

 

Alles wird gut - Grüße,

 

Wolfgang

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Hallo,

 

danke erst einmal für die vielen hilfreichen Tips, werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und sehen was passiert, berichte dann. :flowers:

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