Bubi Geschrieben 2. April 2017 Geschrieben 2. April 2017 Nabend, ich habe für meinen Junior eben seine MT 125 abgeholt. Unser Nachbar wollte ihn sofort überreden, den hässlichen, langen Spritzschutz/Kennzeichenhalter abzubauen. Ich meine mal gelesen zu haben, dass der Gesetzgeber das nicht erlaubt. Kann es ab nicht wiederfinden. Kann jemand sein Wissen hierüber teilen? Grüße Andreas
sofi2t81 Geschrieben 2. April 2017 Geschrieben 2. April 2017 Nabend, Ich hab das Ding für meine Dicke hier auch noch liegen... Es kommt auf das Wissen des Gesetzeshüters oder des TÜV "Ingenieur" an. Ich bin in Siegen aufgewachsen und da wusste der Herr Schmidt, Polizeiober... und Moppedhasser genau den Abstand von Schwinge zu Schutzlappen...Bei uns hat es einige Fremde im 1ten Semester an der Uni erwischt. Vorher hatten Sie uns immer ausgelacht... Bei der CB1 meiner Frau hatte ich ein Plexiglas Lappen dran. Das war dann die Lösung für viele. Jetzt hab ich das nur noch für deny TÜV in der Tasche... Frag mal in eurer Bikerszene wie der Stand ist. Gruß Peter
MS1 Geschrieben 2. April 2017 Geschrieben 2. April 2017 Da gab es mal ein Comic von Aue...ANARCHIE Ansonsten, watt stört kommt wech
Bubi Geschrieben 3. April 2017 Autor Geschrieben 3. April 2017 Abba MS1, Du weisst doch wie das ist, mit der erloschenen Betriebserlaubnis.... Ist nicht immer alles sooo einfach.
Jochen Geschrieben 3. April 2017 Geschrieben 3. April 2017 Moin Kommt auf´s Baujahr an, eben ob das Moped nach E-Norm oder noch nach ABE zugelassen ist. Da gibt Dir der TÜFF sicher genaue Auskunft zum Moped. Gruss, Jochen !
Bubi Geschrieben 3. April 2017 Autor Geschrieben 3. April 2017 Das hilft, da gucken wir mal. Gruß Andreas
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