Matt Geschrieben 4. Oktober 2020 Geschrieben 4. Oktober 2020 Hallo zusammen, mein Fahrzeugschein ist schon recht alt und ich finde bei verschiedenen Reifenfreigaben nur Freigaben für Fahrzeuge mit EU Typgenehmigung. Meine alte Speedy hat wohl EG BE Nr. G677. Ist damit dasselbe gemeint? Hat jemand neuere Papiere und kann Auskunft geben, ob bei Kennbuchstabe K etwas vermerkt ist? Besten Dank! Viele Grüße
Nils Geschrieben 5. Oktober 2020 Geschrieben 5. Oktober 2020 Moin. Nein, die EG-Typgenehmigung gibt's erst seit 2002/03. Unsere Moppeds haben alle (außer die Grauimporte und die wenigen Moppeds vor Erteilung der deutschen BE) die deutsche Betriebserlaubnis (oder ABE). Die Reifenproblematik seit Anfang des Jahres ist dir bekannt, oder? Für welche Reifen suchst du denn überhaupt eine Freigabe? Gruß Nils
Matt Geschrieben 5. Oktober 2020 Autor Geschrieben 5. Oktober 2020 (bearbeitet) Hallo Nils, danke für die schnelle Antwort. So ganz genau ist mir die Reifenproblematik nicht bekannt, man schnappt halt hier und da etwas auf, je nach dem, wie viel Zeit gerade für das Speedy Hobby übrig ist. Gefunden habe ich schon Freigaben für den Metzeler Roadtec Z8, den Pirelli TL Angel GT und GT II und Avon TL 3D Ultra Evo. Die sollen ja so schlecht nicht sein (möchte jetzt keinen neuen Reifenfred 😉 Bei jeder Freigabe gibt es halt die "Wichtige Hinweise", die ich nicht richtig interpretieren kann und die daher verunsichern. Mein Wunsch ist es, neue Reifen mit dem geringsten bürokratischen Aufwand montieren zu können. Der fahrerische Nachwuchs hat bald den "großen" Führerschein und schielt schon immer zur Speedy ... deren Reifen DOT immer noch auf 00 endet 😞 (das war das u.E. nötig gewordene Hausbaujahr). Habe heute noch einen kleinen Chopper im Kreisverkehr auf trockener Straße rausfliegen sehen ... kam zur Hilfe aber es war ausser Schäden am Mopped glücklicherweise alles in Ordnung. Er meinte, er war zu schnell unterwegs ... na ja ... der Schräglage nach zu urteilen war m.E. halt keine Haftung mehr da. Bei meiner noch viel älteren T160 konnte ich vor 3 Jahren noch problemlos neue Avon's montieren und würde mich freuen, wenn es bei der T300B auch heute noch so einfach wäre. Viele Grüße Nachtrag: 94er Speedy original und reguläre Deutschlandausführung, also kein Reimport oder andere Felgen Bearbeitet 5. Oktober 2020 von Matt Nachtrag
volcano Geschrieben 6. Oktober 2020 Geschrieben 6. Oktober 2020 Moin, für die Trident Fahrer wie mich mit Original 18 Zoll Hinterrad ist es ja noch etwas schwieriger was passendes mit Freigabe zu finden. Ich hatte den Conti Road Attack 3 drauf aber da gibt es ja keine Freigabe für. Ansonsten ein Klasse Reifen auf der Trident. Jetzt bin ich beim Bridgestone T31 gelandet mit Freigabe. Nach der ersten Sauerland Tour bin ich positive Überrascht, der erste Eindruck ist genauso gut wie beim CRA3
Nils Geschrieben 6. Oktober 2020 Geschrieben 6. Oktober 2020 Matt braucht neue Reifen. Voraussichtlich werden diese eine DOT (Herstellungsdatum) ab 2020 haben. Dementsprechend sind bisherige "Freigaben" oder "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" der Hersteller für unsere Moppeds hinfällig. Diese gelten lediglich für Reifen mit DOT 2019 oder älter bis zum Ablauf einer Übergangsfrist, die am 31.12.2024 endet. Die neuen Reifen müssen also schon jetzt ab DOT 2020 eingetragen werden! Eine bestehende Freigabe (die dann zwar keine unmittelbare rechtliche Bedeutung mehr hat) kann aber die Eintragung deutlich vereinfachen. Bevor du dich für einen Reifen entscheidest, einfach mal beim TÜV deines geringsten Misstrauens nachfragen. Gruß Nils
Matt Geschrieben 6. Oktober 2020 Autor Geschrieben 6. Oktober 2020 (bearbeitet) Hallo Nils, allerbesten Dank, ich glaube ich habe das jetzt halbwegs verstanden 🙂 Dann versuche ich Reifen mit DOT 2019 zu bekommen und muss mich erst 2024 um eine Eintragung kümmern (wenn die Regeln bis dahin nicht schon wieder andere sind oder die "Socken" vorher heruntergeritten). Viele Grüße Nachtrag: wenn ich mich an mein Studium der Politikwissenschaft zurückerinnere, gab es in einem Rechtsstaat eigentlich immer eine sogenannte Bestandsschutzregelung. Wenn es also bis 2019 die Regelung gab, ein Motorrad mit z.B. EZ 1994 mit deutscher ABE mit Reifen eines Herstellers fahren zu dürfen, der eine Herstellerbescheinigung o.ä. vorweisen konnte, dann ist das m.E. doch verwunderlich, dass solche Regeln für Besitzer entsprechender Motorräder wieder zurückgenommen werden können? Sind Juristen hier anwesend, die eine Triple vor EZ 2002 oder 2003 fahren? Anders formuliert: ich kaufe eine 1994er Speedy im Jahre 2019 von einem Händler mit einjähriger Garantie. Ich tue das bewusst, da es ja Reifenfreigaben von verschiedenen Herstellern gibt, die einfach gefahren werden können. Dann gibt es eine Regeländerung, die möglicherweise den rechtsstaatlichen Bestandsschutz verletzt ... nun, wir sind ja nicht bei der Formel 1, sondern eher beim Grundgesetz und beim BGB. Kann ich die Maschine dann an den Verkäufer zurückgeben mit dem Hinweis, dass er eine zugesicherte Eigenschaft (nämlich die potentielle und einfache Ersetzbarkeit von Reifen) nicht eingehalten hat? Oh je ... kompliziert ... und da will man ja eigentlich nur halbwegs sicher auf der Strasse unterwegs sein ... Bearbeitet 6. Oktober 2020 von Matt Nachtrag
volcano Geschrieben 6. Oktober 2020 Geschrieben 6. Oktober 2020 vor 9 Stunden schrieb Nils: Matt braucht neue Reifen. Voraussichtlich werden diese eine DOT (Herstellungsdatum) ab 2020 haben. Dementsprechend sind bisherige "Freigaben" oder "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" der Hersteller für unsere Moppeds hinfällig. Diese gelten lediglich für Reifen mit DOT 2019 oder älter bis zum Ablauf einer Übergangsfrist, die am 31.12.2024 endet. Die neuen Reifen müssen also schon jetzt ab DOT 2020 eingetragen werden! Eine bestehende Freigabe (die dann zwar keine unmittelbare rechtliche Bedeutung mehr hat) kann aber die Eintragung deutlich vereinfachen. Bevor du dich für einen Reifen entscheidest, einfach mal beim TÜV deines geringsten Misstrauens nachfragen. Gruß Nils Moin @Nils, @Matt das ist soweit richtig wenn Du eine andere Größe wählst wie im Schein eingetragen ist. Bleibst Du bei der eingetragen Größe muss auch nix eingetragen werden.
Nils Geschrieben 7. Oktober 2020 Geschrieben 7. Oktober 2020 vor 12 Stunden schrieb volcano: Moin @Nils, @Matt das ist soweit richtig wenn Du eine andere Größe wählst wie im Schein eingetragen ist. Bleibst Du bei der eingetragen Größe muss auch nix eingetragen werden. Marco, doch! Bei Moppeds mit deutscher ABE (also auch bei unseren!) gilt nunmehr die zwingende Reifenbindung hinsichtlich der eingetragenen Bereifung. Die Freigaben der Hersteller haben unter den oben genannten Voraussetzungen keine Bedeutung mehr. Die Sache mit der zwingenden Eintragung von abweichenden Reifengrößen hat nur bei Motorrädern mit EG-Typgenehmigung Relevanz, da bei diesen die Beibehaltung der eingetragenen Reifengröße die Reifenbindung entfällt. Unsere Moppeds haben aber keine EG-Typgenehmigung, sondern deutsche ABE! Hier eine gute Zusammenfassung (zwar keine originäre Quelle, aber recht verständlich): https://www.michelin.de/auto/startseite-motorrad/wichtiger-hinweis-zu-reifenumrüstungen-an-motorrädern Gruß Nils
Nils Geschrieben 7. Oktober 2020 Geschrieben 7. Oktober 2020 @ Matt: Dem Bestandsschutz, den du ansprichst, ist damit Genüge getan, dass es für Reifen vor dem Produktionsjahr 2020 eine Übergangsfrist bis 2025 gibt. Im Rahmen des Kaufvertrags bei einer gebrauchten Maschine wird dir der Verkäufer wohl kaum zugesichert haben, diverse Reifenfabrikate bis zum Sankt- Nimmerleinstag fahren zu können. Von einer zugesicherten Eigenschaft kann hier wohl kaum die Rede sein. Nix für ungut, aber deine Idee geht ins Leere. Gruß Nils
Matt Geschrieben 7. Oktober 2020 Autor Geschrieben 7. Oktober 2020 (bearbeitet) Hallo Nils, OK, danke, hätte ja sein können. Da freut man sich über EU Regeln, die einen von Reifenbindungen, -eintragungen und dem ganzen Rest, den wir ja aus früheren Tagen kennen, befreien und dann wird das teilweise wieder rückgängig gemacht. Hoffe, für Besitzer von Moppeds mit einer EU-Typfreigabe trifft das alles nicht zu. Ich habe diesbezüglich leider vier Moppeds ohne so etwas. Andererseits finde ich meine vier viel schöner ... nun, dann kostet es halt wieder mehr Zeit und Geld, wie früher halt ... TÜV und Zulassungsbehörden profitieren, mehr Sicherheit für uns Fahrerinnen und Fahrer gibt es dadurch ja leider nicht. Vermutlich werden technisch sinnvolle Reifenerneuerungen bei einigen dann doch lieber wieder zeitlich nach hinten verschoben. Ich werde dann einmal zusehen, dass ich was mit DOT XX19 noch ergattern kann. Mit meinen aktuellen DOT XX00 fahre ich ja derzeit nur 2 KM zum TÜV durch eine 30iger Zone. Viele Grüße Nachtrag: sooo, habe mich jetzt entschieden und noch "neue" Reifen mit DOT XX18 und XX19 in der elektronischen Bucht gekauft, nachdem mir namhafte Reifenhändler nicht zusichern wollten, etwas mit DOT XX19 liefern zu wollen/können. Das ist eigentlich nicht bemerkenswert, Wohnwagenbesitzer mit 100er Zulassung kennen das gleiche Problem, nur das die eine ganz aktuelle DOT benötigen. @ Nils: Danke für Deine Einschätzung, die hat meine Entscheidung erleichtert! Bearbeitet 7. Oktober 2020 von Matt Nachtrag
Stefan193 Geschrieben 22. Oktober 2020 Geschrieben 22. Oktober 2020 Nils, kann man die Reifenbindung noch austragen lassen bzw nutzt das was? Wenn ich das richtig verstehe muss ich sonst jedesmal das Reifenpaar "begutachten" + "eintragen" lassen ($$), wenn ich auf andere Marke oder Bauart / Modell wechsel, selbst wenn ich bei der Seriengröße bleibe. Beste Grüße Stefan
Jochen Geschrieben 23. Oktober 2020 Geschrieben 23. Oktober 2020 Moin Gestern beim Tüff haben die Jungs lediglich nach der Freigabe von Metzeler für den M9 aus 2020 gefragt und bestätigt, es ist keine Eintragung notwendig. Gruss, Jochen !
Dani Geschrieben 23. Oktober 2020 Geschrieben 23. Oktober 2020 Einen Vorteil muss es ja haben in der Schweiz zu leben, die ganze Reifengeschichte wurde bereits vor Jahren abgeschafft. Eingebaut werden kann was von der Vermassung und dem Traggewicht her passt 😅
Jochen Geschrieben 26. Oktober 2020 Geschrieben 26. Oktober 2020 Nils Nö, extra nachgefragt. Wird man unterwegs mal angehalten, könnte es sonst ärgerlich werden. Andererseits weiss man bald nicht mehr, wem man nun glauben soll. Gruss, Jochen !
Charlie-66 Geschrieben 14. Juli 2021 Geschrieben 14. Juli 2021 Moin, weiß nicht wirklich ob das hier passt? War heute beim TÜV. Fahre ja die T300C Speed Trible 750. Original müsste ich hinten den 18 Zoll mit 160 er Reifen fahren. Fahre aber den 170 er auf 17 Zoll meiner Sport Sprint mit den Dreispeichen Felgen. Bisher nie Probleme beim TÜV. Vermutlich weil keine Angabe zur Felge oder Reifen im Schein und Brief vorhanden war. Nun meint der Prüfer dass das so nicht mehr geht und besteht bei nächster Prüfung auf die 18 Zoll Felge. Formal hat er recht denke ich. ABER! Ich habe keine Eintragung im Schein und Brief! Der Prüfer besteht aber auf eine Bauratabnahme oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Triumph.... staun! Weiß grad nicht was ich machen soll. HG Torsten
Dani Geschrieben 14. Juli 2021 Geschrieben 14. Juli 2021 Auf die 17 Zoll Felge einen 180er Schlarpen montieren und einen neuen Prüfer suchen.
Charlie-66 Geschrieben 14. Juli 2021 Geschrieben 14. Juli 2021 Hört sich nach einem guten Plan an. Hatte eh vor den Reifen auf 180er umzuziehen. Allerdings erst wenn der 170er platt ist. Naja wiederwillig hat er ja noch einmal seinen Segen gegeben. Vermutlich weil ich keine Reifen und Felgengrösse eingetragen habe 😉 Ungewöhnlich aber ist halt so. Warum beruft der sich plözlich auf das Ihm nun vorliegende Datenblatt des Herstellers??
Jochen Geschrieben 15. Juli 2021 Geschrieben 15. Juli 2021 Moin Das Blättchen von T. gibt es hier irgendwo als PDF zum ausdrucken. Allerdings muss die Länge des Federbeins berücksichtigt werden. Damit kannst Du die 17er Felgen mit 120 und 180 Reifen verwenden. Eintragung wegen Baukastensystem und gemeinsamer Homologation ist damit kein Problem. Gruss, Jochen !
Dani Geschrieben 15. Juli 2021 Geschrieben 15. Juli 2021 vor 13 Stunden schrieb Charlie-66: Warum beruft der sich plözlich auf das Ihm nun vorliegende Datenblatt des Herstellers?? Weil dies halt die Basis für die Zulassung ist. In der Schweiz jedenfalls sind die Dimensionen der Räder in der Typenzulassung eingetragen. Eine Änderung muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein, ansonsten nicht legal. Ich gehe mal davon aus, dass sich DE und CH diesbezüglich nicht gross unterscheiden.
Charlie-66 Geschrieben 15. Juli 2021 Geschrieben 15. Juli 2021 Danke dir Jochen, Das einzige was ich hier gefunden habe ist der Umbau einer T300A von 18 auf 17 Zoll? Ich versuche es mal damit. @Dani gleicher Prüfer die letzten 3mal! Nun plözlich das! Obwohl schon immer mit 17 Zoll vorgeführt wurde. Ob legal oder oder nicht, es steht keine Reifenkombi oder Felgengrösse in meinen Papieren. Und ja das war schon immer so. Es wurde nicht mal als Mangel in den TÜV Bericht geschrieben. Nur eben der Hinweis das ich dass beim nächsten TÜV nicht mehr so abgenommen bekomme. Finde ich irgendwie seltsam und leider gar nicht illegal. 😉
Jochen Geschrieben 16. Juli 2021 Geschrieben 16. Juli 2021 Du kannst Dich da jetzt weiter drüber ärgern (verständlich), den Krempel eintragen lassen (sinnvoll) oder auf Original zurückbauen (auch ok). .
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