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Werkstatthandbuch


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Leute,

 

im englischen WHB (ich habe eine Ausgabe von 1993, mit Modellbezug ab 1991), finde ich unter Kapitel 1 die Drehmomente. In der Spalte daneben gelegentlich noch Nrn für Anmerkungen. Die Anmerkungen finde ich am Ende des Drehmoment-Kapitels. 4 Stück an der Zahl.

Da ich mich mit der Übersetzung einiger Motorbauteile schwer tue (Google hat da einen ganz eigenen Humor), hab ich mir das deutschsprachige WHB auch noch gegönnt, Ausgabe 8, ab 6/99. Hier finde ich neben den Drehmomenten Hinweis-Nrn, die bis 10 gehen. Aber wo sind die Hinweise aufgelistet? Hat die schon jemand gefunden oder kann sie mir hier reinkopieren?

 

Freue mich über jede Hilfe.

 

Danke und Gruß,

Stefan

Geschrieben

Hi

Sind bei mir auch nirgends aufgeführt, Version 1998.

Ich gehe aber eh immer in die einzelnen Kapitel für die Drehmomente.

 

Gruss

Dani

Geschrieben
  Am 31.1.2022 um 10:07 schrieb Dani:

Hi

Sind bei mir auch nirgends aufgeführt, Version 1998.

Ich gehe aber eh immer in die einzelnen Kapitel für die Drehmomente.

 

Gruss

Dani

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Ja, hab da auch viele gesehen. Auch wo man das Drehmoment mehrmals nacheinander verstärken muss, etc. Hab aber nicht geprüft, ob auch alle Drehmomente, die in der Liste mit Vermerke gekennzeichnet sind, auch in den Kapiteln vermerkt sind. Bei dem einen oder anderen Drehmoment in der Liste steht ja auch explizit ein Verweis zum Kapitel. Aber schade ist es schon. So kann man nur raten, was gemeint sein könnte.

Geschrieben

Moin. 

Interessant. Ich habe meine Handbücher eben auch gecheckt, in keinem sind die Hinweise drin. Bin aber sicher, die Auflistung der Hinweise schon vor Augen gehabt zu haben. 

 

Seltsam... 

 

Gruß 

Nils 

Geschrieben
  Am 31.1.2022 um 13:12 schrieb Nils:

Bin aber sicher, die Auflistung der Hinweise schon vor Augen gehabt zu haben.

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Im englischen sind sie ja alle da. Im deutschen sollten es 10 Stk. sein...🤷‍♀️

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

So, war eben in der Werkstatt, habe meine versiffte 98er Auflage überprüft. Siehe da, alles drin! 

 

Das haben die in bzw. ab der 99er nicht mehr abgedruckt. 

 

 

 

Bearbeitet von Nils
Geschrieben

Wusste doch, dass ich das schon gelesen hatte! 

Geschrieben
  Am 31.1.2022 um 14:14 schrieb Nils:

So, war eben in der Werkstatt, habe meine versiffte 98er Auflage überprüft. Siehe da, alles drin!

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Perfekt. Danke Dir fürs Nachschauen. Jetzt ist die Anleitung (hoffentlich) vollständig.☝️

Geschrieben

Jungs, ich hab in letzter Zeit ein echtes Problem mit sowas.... :sad:

 

Ich bin kein Fachmann, aber ich denke auch Fotos von copyright-geschüzten Werken sind illegal
und können für den Verantwortlichen eines Forum echt teuer werden.

Würdet ihr bitte sehr zeitnah die Bilder aus euren Beiträgen raus nehmen und nur verlinken?

Geschrieben

Erledigt. 

Geschrieben

Danke!

Geschrieben

Moin Armin,

richtig, aber wir dürfen abtippen (oder OCR) und mit Quellenangabe zitieren 😉 oder ?

Gruß

Geschrieben

Moin, 

 

ich weis jetzt nicht genau, was du meinst. 
Direkt im Beitrag einfügen ist illegal (Thema Copyright-Schutz)
Zu einem Bild verlinken ist ok. 

 

Grüsse

Armin

Geschrieben

Naja, Nils, nächstes Mal machen wir das gerne per PN. Wofür gibt es schließlich den § 53 des Urheberrechtsgesetzes:

 

  Zitat

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht (...)

Aufklappen  

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

 

 

Geschrieben

Moin Armin,

bei uns gilt z.B. https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjDzs7C2OH1AhVKr6QKHbvxBE8QFnoECDUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.itm.nrw%2Fwp-content%2Fuploads%2FRiDHnrw_26.11.2020_Das-Zitatrecht-nach-%C2%A7-51-UrhG.pdf&usg=AOvVaw3udDwByKdHr6Sxo8G5oQLq

Wenn jemand sich also kritisch oder würdigend mit dem Inhalt eines Werkstatthandbuchs auseinandersetzt, darf dieser Inhalt unter Nennung der Quelle in einem bestimmten Umfang im Internet veröffentlicht werden. Wer das nicht tut, besteht z.B. an Universitäten seine Prüfung nicht (das alte Plagiatsthema). Daher stimme ich Dir ja auch zu. Kommentarlos ein Bild aus einem WHB zu veröffentlichen geht sicherlich nicht. Es muss dazu halt etwas würdigendes geschrieben und in gewisser Hinsicht ein Beitrag zu einem wichtigen Thema geleistet werden. Das Thema T300 würde ich jetzt einmal dazuzählen. Es ist doch nicht unerheblich, wenn T. verschiedene WHB's mit verschiedenen Inhalten veröffentlicht, das ist doch geradezu skandalös 😉 und gehört daher veröffentlicht. Das jeweilige WHB ist ja auch veröffentlicht (halt gegen Bezahlung) und darf daher zitiert werden, IMHO

Viele Grüße

 

PS: ganz genau steht es hier http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html und fast alle Zitate aus der kostenpflichtigen oder nicht kostenpflichtigen Literatur/Blog's/Foren usw.  kommen aus kostenpflichtigen Veröffentlichungen.

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